Entsorgung & Umwelt
Umweltschutz ist heute wichtiger denn je, deshalb möchten auch wir unseren Beitrag leisten für den Erhalt gesunder Lebensgrundlagen.
- Entsorgung von Batterien & Akkus
- Entsorgung von beschädigten oder zerbrochenen Gasentladungslampen
- Elektro- und Elektronikgeräte
Entsorgung von Batterien & Akkus
Unsere Rücknahmepflicht als Händler
Wir sind als Händler gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus, die bei uns gekauft wurden unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot an und helfen Sie dabei, unsere Umwelt sauber zu halten.
Ihre Rückgabepflicht als Verbraucher
Das Batteriegesetz verpflichtet alle Bürgerinnen und Bürger, ge- und verbrauchte Batterien und Akkus aller Art ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen, z.B. auf Wertstoffhöfen zu entsorgen. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist strikt untersagt.
Rückgabestellen
Sie können die Batterien und Akkus bei den öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde und überall dort abgeben, wo Batterien und Akkus verkauft werden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese in unserer Zentrale in Nürnberg abzugeben.
Entsorgung ist kostenfrei
Die Entsorgung ist für Sie kostenfrei, auch an Verkaufsstellen, wo Sie die Batterien und Akkus nicht gekauft haben.

Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die folgenden chemischen Symbole bezeichnen die enthaltenen Schwermetalle:
- Cd (=Batterie enthält Cadmium),
- Hg (=Batterie enthält Quecksilber) oder
- Pb (=Batterie enthält Blei)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: http://www.grs-batterien.de/
Entsorgung von beschädigten oder zerbrochenen Gasentladungslampen
Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen Quecksilber. Damit Sie im Falle einer Beschädigung des Glaskörpers so wenig wie möglich mit Quecksilber in Berührung kommen, beachten Sie bitte folgende Regeln:
- Nehmen Sie die Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Papiertuch auf und achten Sie dabei auf scharfkantige Glasscherben
- Verwenden Sie keinen Staubsauger, dadurch könnten Gase im Raum verteilt werden.
- Verpacken Sie die Bruchstücke luftdicht in eine Plastiktüte oder ein Einmachglas und entsorgen sie bei Ihrem lokalen Wertstoffhof.
- Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend das Zimmer mindestens 20 bis 30 Minuten
Elektro- und Elektronikgeräte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rücknahmesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier:
4. Datenschutzhinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible, personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.